Rechtliche Bekanntmachung

  • Die gültigen Beschwerden müssen innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung und Zahlung letztendlich vorgenommen werden.
  • Sofern nicht anders vereinbart, sind alle unsere Rechnungen in Lanaken zu zahlen. Das Zeichnen von Rechnungen von Wechsel ändert den Zahlungsort nicht. Im Falle einer Nichtzahlung innerhalb der angegebenen und vereinbarten Laufzeit werden die Kosten von 5 € pro Erinnerung berechnet und diese Kosten werden schriftlich um 100% erhöht.
  • Im Falle einer Nichtzahlung einer Rechnung am festgelegten oder vereinbarten Fälligkeitsdatum entspricht ein Ausfallzins von 12% pro Jahr automatisch die fälligen Beträge.
  • Im Falle einer Nichtzahlung sind wir berechtigt, weitere Lieferungen zu stoppen oder die noch ausführenden Bestellungen einseitig zu stornieren
  • Streitigkeiten oder Sammlungen fallen ausschließlich in die Zuständigkeit der Gerichte des Justizbezirks von Tongeren
  • Im Falle einer Nichtzahlung der Rechnung am festgelegten oder vereinbarten Fälligkeitstermin infolge der Fahrlässigkeit oder des schlechten Willens nach Bekanntmachung des Verfalls und jegliche Rechtskosten, wie konventionell vereinbarte Entschädigung mit mindestens 25 €. (gemäß Artikel 32.15 des Gesetzes über Handelspraktiken).
  • Bis zur vollständigen Zahlung aller Ansprüche, die sich aus dem Verkaufsvertrag für den Käufer ergibt